Häufige Fragen und Antworten
Frage: Wann können Sie Gas liefern?
Antwort: Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Das Problem liegt in den vielen Möglichkeiten der Großkonzerne, uns zu behindern. Glaubt man den Aussagen der Bundesnetzagentur, soll zum Oktober 2008 ein freier Markt herrschen.
Frage: Wann können Sie Strom liefern?
Antwort: Frühjahr 2008
Frage: Woher kommt das neue Gas?
Antwort: Wir haben Gespräche mit Gaslieferanten für Nordseegas aufgenommen.
Frage: Muss ich den alten Vertrag mit meinem jetzigen Versorger kündigen?
Antwort: Nein. Wenn es zur Lieferumstellung kommt, dann nehmen wir Ihnen alle Arbeit ab. Sie müssen nur unterschreiben, dass wir das für Sie erledigen sollen.
Frage: Wie teuer wird das neue Gas sein?
Antwort: Das können wir nicht auf den Cent genau sagen, weil verschiedene Kosten noch nicht bekannt sind. Wir gehen aber davon aus, dass wir mindestens 10% billiger anbieten können (Stand Dezember 2007)
Frage: Wie kommt der Wechsel der Lieferung konkret zu Stande?
Antwort: Wenn wir unsere Gaspreise festgelegt haben unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Sie unterschreiben und schicken es uns zusammen mit einer Kopie des bestehenden Vertrags mit der swb an uns zurück. Mehr nicht. Alles andere erledigen wir.
Frage: Was ist, wenn die neue Gaslieferung nicht zu Stande kommt?
Antwort: Sie bleiben bei Ihrem alten Gasversorger bis die neue Gaslieferung aufgenommen wird.
Frage: Was ist wenn die neue Gaslieferung zwar kommt, die Bremer Energiehaus-Genossenschaft danach aber Pleite geht ?
Antwort: Genossenschaften gehören zu den sichersten Unternehmensformen, denn gesetzlich ist die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband vorgeschrieben. Dieser überprüft die Genossenschaft regelmäßig in wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht. Sollte dennoch einmal der unwahrscheinliche Konkurs eintreten, dann werden Sie automatisch vom (gesetzlichen) Grundversorger beliefert. In Bremen ist das die swb. Sie sitzen nie im Kalten. Die Gasleitung kann nicht „leer“ werden.
Frage: Wie hoch ist mein Risiko, wenn ich der Genossenschaft beitrete?
Antwort: Da die sogenannte „Nachschusspflicht“ im § 2 (5) der Satzung ausgeschlossen ist, müssen Sie auch kein Geld „nachschießen“. Sie können also nie mehr als den Betrag Ihrer Anteile + 20 € Beitrittsgeld verlieren. In der überwiegenden Zahl der Fälle wären dies maximal 100 €.
Frage: An wen muss ich mich wenden, wenn es nach Gas riecht
Antwort: Sie wenden sich an den Gasnetzbetreiber, in Bremen: swb-Netze GmbH und Co. KG, denn der alte Netzbetreiber bleibt. Das gilt auch für Strom. Dasselbe Verfahren gibt es schon bei der Umstellung der Telefone, dort gehört der Telekom auch das in die Häuser führende Netz.
Frage: Wer schreibt in Zukunft die Rechnungen und an wen muss ich zahlen?
Antwort: Die Rechnungen werden nach der Umstellung von der Bremer Energiehaus - Genossenschaft eG gestellt.
Frage: Was ist, wenn ich aus dem Liefergebiet der Bremer Energiehaus-Genossenschaft eG wegziehe? Bekomme ich dann mein Geld wieder?
Antwort: Die 20 € Eintrittsgeld bekommen Sie nicht wieder. Bei Umzug können Sie den Gasliefervertrag sofort kündigen. Die 80 € Geschäftsanteil werden nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung abgerechnet. Ihr Anteil heißt dann nach dem Gesetz Auseinandersetzungsguthaben.
Frage: Was für einen Sinn macht es, mehrere Genossenschaftsanteile zu erwerben?
Antwort: Das ist zunächst eine freiwillige, besondere Unterstützung für die Genossenschaft. Es könnte später mal sein, dass ein Gewinn pro Geschäftsanteil ausgezahlt wird, aber da es unser Ziel ist preiswertes Gas anzubieten, wird es keine hohen Gewinne geben.
Frage: Muss die ganze Familie der Genossenschaft beitreten?
Antwort: Nein. Es muss nur der Vertragsinhaber des alten Energieversorgungsvertrags beitreten. Das können natürlich auch Ehepartner oder Wohngemeinschaften (als GbR) sein. Auch Wohnungsverwalter oder Wohngenossenschaften können beitreten. Diese bitten wir dann um Kontaktaufnahme.
Frage: Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich nicht im Versorgungsgebiet der swb Gas beziehe?
Antwort: Ja. In Lüneburg/ Hitzacker haben wir z.B eine Niederlassung. In anderen Gebieten sammeln wir erst Interessenten. Weiteres erfahren Sie unter Regionen. In Regionen, die wir (noch) nicht beliefern, können Sie auch Fördermitglied werden.
Frage: Wie kann ich Widerspruch gegen die meiner Ansicht nach zu hohen Gaspreise einlegen?
Antwort: Wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentralen oder die örtlichen Bürgerinitiativen. In Bremen: Bremer Bürgerinitiative gegen Gaspreiserhöhung. Sie trifft sich an jedem 1. und 3. Dienstag in der Sportklause, Hamburger Str. 32, von 16.00 bis 18.00 Uhr (www.bigaspreis-bremen.de)
