Wer kann Genosse / Genossin werden ?
Im Prinzip kann jede einzelne Person oder jede juristische Person Mitglied werden.
Das gilt für Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer genauso wie für Mieter mit einer Gasetagenheizung oder auch Eigentümergemeinschaften mit einer zentralen Heizanlage.
Bei Wohngemeinschaften werden die einzelnen Bewohner oder die Wohngemeinschaft (gemeinsame Haftung) allein Mitglied.
Auch Wohnungsgesellschaften können Mitglied werden, egal ob Mieter oder Wohnungseigentümer zentral oder dezentral versorgt werden. Für den Fall, dass Wohnungen eines Wohnblocks jeweils eine Gasetagenheizung haben, kann die Wohnungsgesellschaft uns helfen, die Bewohner zum Beitritt zu überzeugen. Wohnungsverwalter sollten direkt mit unserem Büro in Kontakt treten.
Für Handwerksbetriebe oder Gewerbe kann sich die Mitgliedschaft lohnen, wenn dort ähnlich wie im Haushaltstarif abgerechnet wird, oder sogar mehr für das Gas bezahlt werden muss.
Auch jemand der nur mit Gas kocht kann Mitglied werden, aber dann sollten wir uns vorher über die Frage der Wirtschaftlichkeit unterhalten, denn bei sehr geringem Gasverbrauch dauert es länger bis die 20 € Betrittsgeld wieder zurück in die eigene Kasse kommen.
Für Industriebetriebe gibt es bereits ein Wettbewerb um günstige Preise. Dennoch lohnt sich die Mitgliedschaft auch, In diesem Fall sollte man mit uns Kontakt aufnehmen.
Vor dem Unterschreiben der Beitrittserklärung sollte sich jeder die Satzung genau durchlesen.
Wichtig ist beispielsweise, dass im § 2 Abs. 5 die Nachschusspflicht für alle Genossen ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Genossenschaft zwar mit der Höhe der Geschäftsanteile haftet, aber darüber hinaus kann niemand zu zusätzlichen Zahlungen herangezogen werden.
So beschränkt sich das Haftungsrisiko auf den Geschäftsanteil von (je) 80 € (mehrere Geschäftsanteile sind möglich) und auf das einmalige Eintrittsgeld von 20 €.
