Alles klar. Besser so.

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Vielleicht ist aber auch schon in der nachfolgenden Liste Ihre Frage und die Antwort darauf enthalten?

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FAQ (Genossenschaft)

1. Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Geschäftsanteil beträgt 80 Euro. Es können auch mehrere Anteile erworben werden. Als
Beitrittsgebühr zahlen Sie einmalig 20 Euro.

2. Was habe ich von einer Mitgliedschaft?

Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anzahl seiner Anteile. Sie sind Teil
einer Gemeinschaft, können an den jährlichen Generalversammlungen teilnehmen, über die
Geschäftsberichte abstimmen und den Aufsichtsrat wählen. Auch über die Verwendung von
Überschüssen oder Verlusten bestimmen Sie mit.

3. Habe ich Anspruch auf eine Dividende oder Rückvergütungen?

Wenn die Generalversammlung eine solche Ausschüttung beschließt, hat jedes Mitglied pro
Anteil Anspruch darauf.

4. Können weitere Kosten oder Verpflichtungen entstehen?

Nein. Bei uns besteht keine Nachschusspflicht. Gemäß Satzung sind Sie verpflichtet, uns Ihre
aktuelle Postanschrift und Bankverbindung mitzuteilen.

5. Wie kann ich kündigen?

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate
zum Ende des Geschäftsjahres. Das bedeutet, man kann immer zum Ende des kommenden
Kalenderjahres kündigen.

6. Wann bekomme ich meinen Anteil zurück?

Nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung im darauf
folgenden Jahr.

7. Kann ich auch ohne Energieliefervertrag Mitglied sein?

Ja, das ist möglich.

8. Was ist bei Umzug zu beachten?

Wegen Umzug braucht keine Mitgliedschaft gekündigt werden. Wir haben Genossen im
gesamten Bundesgebiet, in Schweden, Portugal und Australien. Wichtig ist, dass wir immer
die aktuelle Adresse haben!