Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die Ihrem Benergie-Kundenserviceteam gestellt werden.

Haben Sie darüber hinaus noch Klärungsbedarf? Dann finden Sie ganz unten auf der Seite unsere Kontaktdaten und ein Formular für Ihre Fragestellung.


Fragen und Antworten

1. Muss ich Mitglied werden, wenn ich von Benergie beliefert werden möchte?

Bei uns gibt’s kein MUSS. Wir liefern an alle, die mit uns einen Vertrag abschließen. Wir
laden auch alle Kunden herzlich ein, unserer Genossenschaft beizutreten.


2. Woher kommt der Strom?

Wir beziehen unseren Strom zu 100% aus Wasserkraftwerken aus dem Alpenraum. Der
Nachweis erfolgt über den TÜV Nord.


3. Wie sind die Vertragslaufzeiten?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Wir bieten auch Laufzeiten von 12 Monaten
an.


4. Wer liest die Zähler ab?

Ihren Energieversorger können Sie wählen, den Netzbetreiber nicht. Die Leitungen gehören
den Netzbetreibern und die Zähler den Messstellenbetreibern. In vielen Fällen, ist der
Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber. Zum Ablesen oder Zähleraustausch kommt
somit ein Mitarbeiter des Messstellenbetreibers. Die Kundendaten werden dann an uns
übermittelt.


5. Wie funktioniert der Wechsel?

Sie füllen einfach das Bestellformular aus – sei es online (über den Tarifrechner) oder auf
Papier (Bestellformulare unter Service: Formulare). Alle anderen Formalitäten übernehmen
wir. Nach Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Lieferanten werden Sie
übergangslos mit Energie von der Benergie versorgt.


6. Wie komme ich aus dem Vertrag wieder raus?

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Vertragsende. Wenn Sie einen 12-Monats-
Vertrag abgeschlossen haben, verlängert sich dieser automatisch um 6 Monate. Die
Kündigungsfrist beträgt hier ebenfalls 6 Wochen.
Für Mitglieder der Genossenschaft: Die Kündigung der Lieferverträge hat nicht automatisch die
Kündigung der Genossenschaftsanteile zur Folge. Dies sind zwei völlig eigenständige Verträge!


7. Wann bekomme ich meine Abrechnung?

Das Ablesedatum bestimmt der Netzbetreiber. Sobald die Verbrauchszahlen bei uns
eingegangen sind, erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung. Das kann bis zu sechs Wochen nach
Ablesung dauern.


8. Was ist bei Umzug zu beachten?

Sie ziehen um und wollen in Ihrem neuen Zuhause von uns beliefert werden? Füllen Sie
einfach einen neuen Vertrag aus, das geht auch bequem online. Das muss vor Ablauf
der 6 Wochen nach Schlüsselübergabe bei uns eingegangen sein,
sonst fallen Sie in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers.
Bei Auszug oder Verkauf Ihrer Wohnung gilt das Datum des Auszugs bzw. der Übergabe der
Immobilie (Sonderkündigungsrecht). Auch hier benötigen wir die Zählerstände zu diesem
Datum. Die Kündigung senden Sie uns schriftlich oder per E-Mail. Neben den Zählerständen
teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit, damit die Endabrechnung Sie auch erreicht.


9. Aus welchen Bestandteilen setzt sich mein Strompreis zusammen?

So setzt sich der Energiepreis für Haushaltskunden zusammen:

(1.) Kosten für Stromeinkauf, Vertrieb, Service und Dienstleistungen
Dies sind die Preisbestandteile, die Ihr Stromlieferant, also die Benergie, grundsätzlich beeinflussen kann. Allerdings unterliegen auch wir den Einflüssen des Marktes. So sind die Kosten für die Strombeschaffung im Jahr 2022 aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine drastisch gestiegen. In 2023 sind die Strompreise im Großhandel zwar wieder gesunken, sie liegen jedoch noch immer deutlich über dem Vorkrisenniveau. Und auch die Benergie hat wegen der allgemeinen Preissteigerungen höhere Ausgaben in der IT und für die Verwaltung.

(2.) Kosten regulierte Netzentgelte
Die Kosten für die Stromnetze werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer (das sind zum Beispiel wir als Benergie) und damit über die Strompreise an die Verbraucher/-innen im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind.
Der erfreulich dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erfordert erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze sowie für netzstabilisierende Maßnahmen. Die Netzentgelte auf Verteilerebene steigen aufgrund hoher Netzinvestitionskosten in vielen Regionen. Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die Messung.

Seit 2011 steigen deshalb in vielen Regionen Deutschlands die Netzentgelte. Ein Zuschuss der Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 fast auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Dieser Zuschuss sollte aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat jedoch zur Folge, dass unter anderem die Nutzung der aus dem WSF zugeführten Gelder beziehungsweise deren Berücksichtigung für die Haushaltsplanung der kommenden Jahre nicht mehr möglich ist und die Haushaltsplanung für 2024 neu im Bundestag diskutiert wird.
Durch den Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetze im Jahr 2024 mussten die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Die Folge: Auch die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber wurden angepasst – und schließlich mussten alle diese Anpassungen auch in die Kalkulation Ihrer Strompreise übernommen werden.

(3.) Steuern, Abgaben, Umlagen
In Deutschland gibt es verschiedene Umlagen auf den Strompreis, die dazu dienen, bestimmte Kosten zu decken oder politische Ziele zu finanzieren.
Die gesetzliche Grundlage für diese Umlagen findet sich in verschiedenen Gesetzen, wie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese Gesetze sind Teil der deutschen Energiepolitik, die auf eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausstieg aus der Atomenergie abzielt. Die genaue Ausgestaltung der Umlagen und die Höhe der Beträge können sich im Laufe der Zeit ändern , da die Energiepolitik und die Rahmenbedingungen sich weiterentwickeln.
Neben den Umlagen gibt es weitere staatlich bedingte Preisbestandteile im Strompreis in Deutschland. Einige davon sind:

Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine bundesweit einheitliche Verbrauchssteuer auf den Stromverbrauch. Sie wird pro verbrauchter Kilowattstunde Strom erhoben und dient der Einnahmengenerierung für den Staat.

Mehrwertsteuer: Der Mehrwertsteuersatz wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die dem Staat Einnahmen aus nahezu allen Waren und Dienstleistungen sichert.

Konzessionsabgabe: Kommunen erheben von den Energieversorgern eine Konzessionsabgabe für die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege, um ihre Infrastruktur zu nutzen. Diese Kosten fließen in den Strompreis ein und richten sich nach den jeweiligen Kommunen.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass der staatlich bedingte Anteil an Ihrem Strompreis – bestehend aus Steuern, Abgaben und Umlagen – einen erheblichen Teil des Gesamtpreises ausmacht. Die genaue Höhe des Anteils staatlich bedingter Strompreisbestandteile in Deutschland kann je nach Region, Anbieter und Verbraucherprofil variieren. Ein grober Überblick über die Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland ergibt, dass etwa die Hälfte bis zwei Drittel des Strompreises aus staatlich bedingten Bestandteilen besteht.


10. Was sind die gesetzlichen Umlagen in meinem Strompreis?

In Deutschland gibt es verschiedene Umlagen auf den Strompreis, die dazu dienen, bestimmte Kosten zu decken oder politische Ziele zu finanzieren. Einige der wichtigsten Umlagen sind:

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Umlage: Diese Umlage finanziert die Förderung von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, bei der gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden.

Offshore-Haftungsumlage: Diese Umlage soll die Haftung für den Netzausbau von Offshore-Windparks sicherstellen und wird auf den Stromverbrauch umgelegt.

Umlage nach § 19 StromNEV: Diese Umlage finanziert Entschädigungen für Unternehmen, die aufgrund von Netzausbau ihren Betrieb vorübergehend einstellen müssen.

§ 17 EnWG-Umlage: Diese Umlage deckt Kosten für die Abschaltung von Kraftwerken, die zur Netzstabilität notwendig ist.


11. Warum steigen die Netzentgelte?

Die Netzentgelte sind ein staatlich bedingter Preisanteil Ihres Strompreises. Über die Netzentgelte werden die Kosten für den Erhalt und Ausbau der Stromnetze auf die Netznutzer (das sind zum Beispiel wir als Benergie) und damit über die Strompreise an die Verbraucher/-innen im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt.
Die Netzentgelte auf Verteilerebene steigen aufgrund hoher Netzinvestitionskosten in vielen Regionen. Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die Messung.

Seit 2011 steigen in vielen Regionen Deutschlands die Netzentgelte. Ein Zuschuss der Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 fast auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Dieser Zuschuss sollte aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat jedoch zur Folge, dass unter anderem die Nutzung der aus dem WSF zugeführten Gelder beziehungsweise deren Berücksichtigung für die Haushaltsplanung der kommenden Jahre nicht mehr möglich ist und die Haushaltsplanung für 2024 neu im Bundestag diskutiert wird.
Durch den Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetze im Jahr 2024 mussten die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Die Folge: Auch die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber wurden angepasst – und schließlich mussten alle diese Anpassungen auch in die Kalkulation Ihrer Strompreise übernommen werden.


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