Alles klar. Besser so.

Keine Ihrer Fragen soll unbeantwortet bleiben. Am schnellsten erhalten Sie Antworten, wenn Sie uns anrufen:

+49 421 957 99 280

Vielleicht ist aber auch schon in der nachfolgenden Liste Ihre Frage und die Antwort darauf enthalten?

Fragen und Antworten

 

SOLLEN WIR SIE ZURÜCKRUFEN?
Dann tragen Sie hier Ihre Rufnummer ein und wir rufen Sie so bald wie möglich zurück:

1. Muss ich Mitglied werden, wenn ich von Benergie beliefert werden möchte?

Bei uns gibt’s kein MUSS. Wir liefern an alle, die mit uns einen Vertrag abschließen. Wir
laden auch alle Kunden herzlich ein, unserer Genossenschaft beizutreten.

2. Woher kommt der Strom?

Wir beziehen unseren Strom zu 100% aus Wasserkraftwerken aus dem Alpenraum. Der
Nachweis erfolgt über den TÜV Nord.

3. Wie sind die Vertragslaufzeiten?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Wir bieten auch Laufzeiten von 12 Monaten
an.

4. Wer liest die Zähler ab?

Ihren Energieversorger können Sie wählen, den Netzbetreiber nicht. Die Leitungen gehören
den Netzbetreibern und die Zähler den Messstellenbetreibern. In vielen Fällen, ist der
Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber. Zum Ablesen oder Zähleraustausch kommt
somit ein Mitarbeiter des Messstellenbetreibers. Die Kundendaten werden dann an uns
übermittelt.

5. Wie funktioniert der Wechsel?

Sie füllen einfach das Bestellformular aus – sei es online (über den Tarifrechner) oder auf
Papier (Bestellformulare unter Service: Formulare). Alle anderen Formalitäten übernehmen
wir. Nach Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Lieferanten werden Sie
übergangslos mit Energie von der Benergie versorgt.

6. Wie komme ich aus dem Vertrag wieder raus?

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Vertragsende. Wenn Sie einen 12-Monats-
Vertrag abgeschlossen haben, verlängert sich dieser automatisch um 6 Monate. Die
Kündigungsfrist beträgt hier ebenfalls 6 Wochen.
Für Mitglieder der Genossenschaft: Die Kündigung der Lieferverträge hat nicht automatisch die
Kündigung der Genossenschaftsanteile zur Folge. Dies sind zwei völlig eigenständige Verträge!

7. Wann bekomme ich meine Abrechnung?

Das Ablesedatum bestimmt der Netzbetreiber. Sobald die Verbrauchszahlen bei uns
eingegangen sind, erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung. Das kann bis zu sechs Wochen nach
Ablesung dauern.

8. Was ist bei Umzug zu beachten?

Sie ziehen um und wollen in Ihrem neuen Zuhause von uns beliefert werden? Füllen Sie
einfach einen neuen Vertrag aus, das geht auch bequem online. Das muss vor Ablauf
der 6 Wochen nach Schlüsselübergabe bei uns eingegangen sein,
sonst fallen Sie in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers.
Bei Auszug oder Verkauf Ihrer Wohnung gilt das Datum des Auszugs bzw. der Übergabe der
Immobilie (Sonderkündigungsrecht). Auch hier benötigen wir die Zählerstände zu diesem
Datum. Die Kündigung senden Sie uns schriftlich oder per E-Mail. Neben den Zählerständen
teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit, damit die Endabrechnung Sie auch erreicht.