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Erhöhte Netzentgelte und die Folgen

Erhöhte Netzentgelte und die Folgen

Netzentgelte steigen – und damit auch die Strompreise

Neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie den staatlichen Umlagen und Steuern sind die Netzentgelte ein wesentlicher, von uns nicht zu beeinflussender Bestandteil Ihres Energiepreises. Zum Jahresbeginn kam es aktuell zu einer Anhebung der Netzentgelte. Wir erklären Ihnen hier einmal, was Netzentgelte eigentlich sind und warum sie gestiegen sind.

Netzentgelte – was ist das eigentlich?

Diese Kosten fallen für den Transport von Energie an. Strom wird über große Übertragungsnetz-Transportleitungen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden geleitet. Über diese Stromautobahnen gelangt der Strom mit hoher Spannung zu den Stromnetzen mit geringerer Spannung bis zu Ihnen in die Haushalte und Unternehmen. Für den Bau und den Betrieb der Stromleitungen fallen Kosten an. Diese werden in Form der Netzentgelte von allen Stromnutzenden bezahlt, also auch anteilig von Ihnen, neben einem Grundpreis-Anteil natürlich verbrauchsabhängig, also pro genutzter Kilowattstunde (kWh). Deshalb tauchen “Netzentgelte” auch auf Ihrer Stromrechnung auf.

Warum sind die Netzentgelte gestiegen?

Dafür gibt es aktuell zwei Gründe: Zum einen sind ein Teil der Stromnetz-Betriebskosten die sogenannten Systemdienstleistungskosten. Die sind wiederum von den Strombeschaffungskosten abhängig. Bei hohen Strompreisen im Einkauf von Strom sind diese auch höher. Die Kosten für die Strombeschaffung sind im Jahr 2022 unter anderem aufgrund des Angriffskriegs auf die Ukraine drastisch gestiegen. Zwar sind die Großhandelsstrompreise 2023 wieder gesunken, liegen aber noch immer deutlich über dem Vorkrisenniveau.

Zum anderen sind die Netzentgelte gestiegen, weil ein Zuschuss des Staates zur Reduzierung der Kostensteigerungen entfallen ist. Die Bundesregierung wollte ursprünglich für 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro zahlen, damit die Netzentgelte nicht so stark steigen. Dieser Zuschuss sollte aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat jedoch zur Folge, dass unter anderem die Nutzung der aus dem WSF zugeführten Gelder beziehungsweise deren Berücksichtigung für die Haushaltsplanung der kommenden Jahre nicht mehr möglich ist und die Haushaltsplanung für 2024 neu im Bundestag diskutiert wird.

Durch den Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetze im Jahr 2024 mussten die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Die Folge: Auch die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber wurden angepasst – und schließlich mussten alle diese Anpassungen auch in die Kalkulation Ihrer Strompreise übernommen werden.

Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der einzelnen Bestandteile Ihres Strompreises finden Sie in unseren FRAGEN UND ANTWORTEN. Dort erläutern wir auch die verschiedenen Preisbestandteile, die “von Staats wegen” anfallen.